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Überprüfen Sie Ihr Impressum und Datenschutzerklärung. Das neue Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) betrifft jeden Webseitenbetreiber

Nahezu jeder Webseitenbetreiber ist vom neuen Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) betroffen, das am 14. Mai 2024 in Kraft getreten ist. Dieses Gesetz ergänzt den EU-Digital Services Act, ersetzt das Telemediengesetz (TMG) und benennt das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) um. Hier erfahren Sie, was das DDG für Ihre Website bedeutet.

01 1. Was regelt das Digitale-Dienste-Gesetz?

Das DDG ergänzt primär den Digital Services Act der EU, der darauf abzielt, rechtswidrige Inhalte im Internet zu reduzieren und umfangreiche Pflichten für Online-Dienste festlegt. Das DDG regelt die Umsetzung dieser Pflichten in Deutschland.

02 2. Auswirkungen auf Ihr Impressum und Ihre Datenschutzerklärung

Das DDG enthält auch Regelungen, die bisher in anderen Gesetzen verankert waren, und ersetzt das Telemediengesetz (TMG) sowie das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (NetzDG). Eine wichtige Änderung betrifft die Impressumspflicht, die nun in § 5 DDG statt in § 5 TMG geregelt wird. Dies ist eine rein redaktionelle Änderung, die keine inhaltlichen Auswirkungen hat. Ebenso wurde das TTDSG in Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) umbenannt. Auch dies ist lediglich eine Namensänderung, aber es ist wichtig, die korrekten Rechtsgrundlagen in Ihrer Datenschutzerklärung anzugeben und den Gesetzesnamen entsprechend zu aktualisieren.

03 3. Was sollen Webseitenbetreiber jetzt tun?

Aktualisieren Sie Ihr Impressum und Ihre Datenschutzerklärung, wenn diese bisher auf das TMG und das TTDSG verweisen. Hier sind die Schritte:

3.1. Impressum aktualisieren Das DDG gilt für alle Online-Diensteanbieter und betrifft somit fast alle Webseitenbetreiber. Wenn Ihr Impressum bisher auf § 5 TMG verwiesen hat, ändern Sie dies entsprechend. Es besteht jedoch keine gesetzliche Pflicht, den neuen § 5 DDG im Impressum anzugeben. Wir empfehlen, generell auf die Angabe des Paragrafen zu verzichten, um bei künftigen redaktionellen Anpassungen auf der sicheren Seite zu bleiben und das Risiko falscher Angaben zu vermeiden.

Sie haben Fragen zu diesem Thema? Sprechen Sie uns bitte an.

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