Barrierefreiheitsgesetz 2025: Gilt das auch für Ihre Webseite?
Seit dem 28. Juni 2025 ist das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Doch viele Betreiber sind verunsichert: Gilt das auch für meine Website?
Erfahren Sie in dem folgenden Beitrag, an wen sich das Gesetz in erster Linie richtet und wer meist nicht betroffen ist.
Die kurze Antwort:
Nein – nicht alle Webseiten sind betroffen.
Wer ist verpflichtet?
Das Gesetz richtet sich in erster Linie an:
- Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen verkaufen
- Online-Shops, Banken, Ticketdienste, Buchungsportale usw.
- Betriebe mit mehr als 10 Mitarbeitenden oder über 2 Mio. € Jahresumsatz
Wer ist (meist) nicht betroffen?
- Kleine Betriebe ohne digitale Verkaufsprozesse
- Freiberufler ohne Online-Shop
- Private Webseiten
Achtung vor Abzocke!
Aktuell kursieren viele unseriöse E-Mails, die den Eindruck erwecken, jede Webseite müsse jetzt zwingend barrierefrei sein. Dabei wird oft gleich ein teurer Dienst mitverkauft. Lassen Sie sich davon nicht verunsichern.
Unser Tipp:
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Website betroffen ist – lassen Sie sie professionell prüfen. So schützen Sie sich vor Abmahnungen, unnötigen Kosten und rechtlichem Ärger.
Gerne beraten wir Sie individuell zum Thema Barrierefreiheit.