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Barrierefreiheitsgesetz 2025: Gilt das auch für Ihre Webseite?

Seit dem 28. Juni 2025 ist das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Doch viele Betreiber sind verunsichert: Gilt das auch für meine Website?

Erfahren Sie in dem folgenden Beitrag, an wen sich das Gesetz in erster Linie richtet und wer meist nicht betroffen ist.

Die kurze Antwort:

Nein – nicht alle Webseiten sind betroffen.

Wer ist verpflichtet?

Das Gesetz richtet sich in erster Linie an:

  • Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen verkaufen
  • Online-Shops, Banken, Ticketdienste, Buchungsportale usw.
  • Betriebe mit mehr als 10 Mitarbeitenden oder über 2 Mio. € Jahresumsatz

Wer ist (meist) nicht betroffen?

  • Kleine Betriebe ohne digitale Verkaufsprozesse
  • Freiberufler ohne Online-Shop
  • Private Webseiten

Achtung vor Abzocke!

Aktuell kursieren viele unseriöse E-Mails, die den Eindruck erwecken, jede Webseite müsse jetzt zwingend barrierefrei sein. Dabei wird oft gleich ein teurer Dienst mitverkauft. Lassen Sie sich davon nicht verunsichern.

Unser Tipp:

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Website betroffen ist – lassen Sie sie professionell prüfen. So schützen Sie sich vor Abmahnungen, unnötigen Kosten und rechtlichem Ärger.

Gerne beraten wir Sie individuell zum Thema Barrierefreiheit.