Überprüfen Sie Ihr Impressum und Datenschutzerklärung. Das neue Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) betrifft jeden Webseitenbetreiber
Nahezu jeder Webseitenbetreiber ist vom neuen Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) betroffen, das am 14. Mai 2024 in Kraft getreten ist. Dieses Gesetz ergänzt den EU-Digital Services Act, ersetzt das Telemediengesetz (TMG) und benennt das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) um. Hier erfahren Sie, was das DDG für Ihre Website bedeutet.